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Roter Böller liegt zerrissen auf der Straße, im Hintergrund liegen Feuerwerkskörper.
Feuerwerks­unfall: Was tun bei Böller­schäden?

Feuerwerk: Welche Versicherung?

Jedes Jahr passieren vor allem in der Silvesternacht zahlreiche Unfälle durch Feuerwerks­körper – sowohl outdoor als auch indoor. Besonders häufig kommt es zu Verletzungen und Verbrennungen an Händen und Augen. Neben Personenschäden können Raketen oder Knallkörper Schäden an Autos und Häusern verursachen. Je nach Schaden oder Verletzung kommt die Unfallversicherung, Teilkasko, Haftpflichtversicherung sowie die Wohngebäude- oder Hausrat­versicherung für Folgekosten eines Böllerunfalls auf.
Versicherung
Das Problem, vor allem bei Sachbeschädigungen durch Raketen und Böller: Oftmals ist der Schadensverursacher nicht eindeutig auszumachen. Denn häufig werden Böller in der Nacht auf öffentlichen Plätzen oder Straßen gezündet oder Sachschäden erst am nächsten Tag entdeckt.
Beobachten Sie in der Silvesternacht, wie ein Schaden durch Feuerwerkskörper entsteht, sollten Sie ihn direkt im Anschluss fotografisch festhalten. Melden Sie den Schaden anschließend der Polizei. Die Beamten und Beamtinnen können rechtliche Schritte einleiten, wenn die Person, die den Schaden verursacht hat, sich weigert, zu zahlen. Wer einen Feuerwerksunfall verursacht, ist für die Folgen seines Handelns verantwortlich und muss auch den entstandenen Schaden bezahlen. Wurde in der Silvesternacht Ihr Eigentum beschädigt und der Schadensverursacher bzw. die -verursacherin ist unbekannt, wenden Sie sich an die zuständige Versicherung. Haben Sie keine passende Versicherung abgeschlossen, kommen Sie selbst für den Schaden auf.

Schäden an fremdem Eigentum, aber auch Verletzungen, die Sie versehentlich anderen Personen zufügen, melden Sie Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Haben Sie Schaden oder Verletzung nicht vorsätzlich herbeigeführt, übernimmt die Haftpflicht in der Regel die Kosten für Reparatur bzw. Behandlung. Wenn ein Partygast in Ihrem Haus oder Wohnung mit Feuerwerkskörpern einen Schaden verursacht oder beim Hantieren mit Böllern jemanden verletzt, tritt dessen Haftpflichtversicherung ein.

Viele Versicherungen schließen grobe Fahrlässigkeit aus. Das bedeutet: Personen, die mit selbstgebauten Knallkörpern oder illegalen Böllern einen Unfall verursachen, riskieren ihren Versicherungsschutz.

Legale Feuerwerkskörper oder eine ausgebrannte Rakete hinterlassen selten dauerhafte Schäden an Lack oder Karosserie eines Pkw. Zielt eine Rakete oder ein Böller direkt auf ein Auto, können unschöne Schmauchspuren die Folge sein. Mit Lackpolitur sind diese in der Regel leicht zu entfernen. Entdecken Sie nach der Silvesternacht Beulen oder Dellen in Ihrem Auto, wenden Sie sich an Ihre Kfz-Versicherung. Haben Sie eine Teilkasko abgeschlossen, kommt diese für Schäden durch Brand oder Explosion auf. Beschädigen Unbekannte Ihr Auto in der Silvesternacht, sodass es am Folgetag zum Beispiel tiefe Dellen oder fehlende Seitenspiegel hat, handelt es sich um Vandalismus. Für mutwillig herbeigeführte Schäden zahlt die Vollkasko. Je nach Kostenhöhe kann Ihre Vollkaskoversicherung Sie in diesem Fall allerdings in der Schadensfreiheitsklasse zurückstufen. Das heißt: Im kommenden Versicherungsjahr zahlen Sie höhere Beiträge. Haben Sie nur eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen, zahlen Sie Silvesterschäden aus eigener Tasche.
Hinterlässt eine Rakete oder ein Böller an der Fassade Ihres Eigenheims Schmauchspuren oder Löcher in der Isolierung, greift Ihre Wohngebäudeversicherung. Das gilt nicht nur für Schäden, die unmittelbar durch den Feuerwerkskörper entstehen. Sondern auch für Löschwasserschäden, wenn ein Feuerwehreinsatz erforderlich ist, weil eine Rakete Ihren Dachstuhl, Ihr Haus oder Ihre Garage in Brand steckt. Fliegt in der Silvesternacht eine Rakete durch das offene Fenster und hinterlässt Schäden an Möbeln oder Parkett, wenden Sie sich an Ihre Hausratversicherung. Das gilt auch für den Fall, dass ein Feuerwerkskörper einen Brand auslöst, der Ihre Einrichtung zerstört.
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Gut zu wissen

Wenn Sie sich beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern verletzen und dadurch, unter Umständen, dauerhafte Gesundheitsschäden davontragen, erhalten Sie Leistungen aus der privaten Unfallversicherung der Allianz.

Unmittelbar nach einem Unfall stehen Ihnen medizinisch ausgebildete Unfallberater:innen mit Rat und Tat zur Seite, z.B. bei der Beschaffung von Hilfsmitteln.

Gestalten Sie die Höhe der Kapitalleistungen Ihres Unfallschutzes ganz nach Ihren Bedürfnissen und erweitern Sie diese um individuelle Baustein wie z.B. "Rundum Service" oder "Akutleistung". Damit Sie nach einem Unfall mit individuell abgestimmten Therapien und Behandlungen bestmöglich genesen und schnell wieder in den Alltag zurückfinden können.

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Schuld­frage
Auch bei Böllerunfällen gilt: Wer den Schaden verursacht, haftet dafür.
Zünden Sie einen Böller, der zum Beispeil ein Auto beschädigt, sind Sie selbst für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn Sie eine Rakete statt in den Himmel an die nächste Hauswand schießen und dort Rußspuren zurückbleiben. Aber wer haftet bei Personenschäden? In der Silvesternacht können viele Unfälle passieren. Es häufen sich zum Beispiel Verletzungen an der Hand und Schäden an den Augen. Rund 8000 Menschen erleiden jährlich ein Knalltrauma, das Hörschäden und Tinnitus zur Folge haben kann. Nicht immer ist man selbst dafür verantwortlich. Verletzt man sich beispielsweise durch einen versehentlich in die Nähe geworfenen Böller von jemand anderen, kann dieser dafür haftbar gemacht werden.
Knaller, Böller, Raketen und Co. unterliegen dem Sprengstoffgesetz. Dieses legt unter anderem fest, dass es Minderjährigen bis auf wenige Ausnahmen untersagt ist, Pyrotechnik abzufeuern. Zündet ein Kind trotzdem einen Böller, der Schäden an fremdem Eigentum verursacht oder Umstehende verletzt, sind die Eltern haftbar. Verletzen Sie als Mutter oder Vater Ihre Aufsichtspflicht, weil Sie beispielsweise nicht aufpassen oder Ihrem Kind selbst einen Feuerwerkskörper geben, riskieren Sie den Schutz durch Ihre private Haftpflichtversicherung. Das heißt: Als Eltern kommen Sie für den entstandenen Schaden aus eigener Tasche auf.
Sicherheit
Die Ursache für Schäden und schwere Verletzungen sind meist Experimente mit Pyrotechnik, illegale Feuerwerkskörper oder Leichtsinn aufgrund von Alkoholkonsum. Wer beim Böllern zum Jahreswechsel folgende Tipps beachtet, reduziert die Gefahr von Verletzungen oder Unfällen.
  • Kaufen Sie nur Produkte mit CE-Zeichen und Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM).
  • Transportieren Sie Böller immer in einer separaten Tasche oder Box – nicht in Jackentaschen oder am Körper.
  • Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand beim Anzünden von Feuerwerkskörpern.
  • Beachten Sie die Gesetzeslage. Auch Feuerwerkskörper fallen unter das Sprengstoffgesetz. Es kann bei falscher Nutzung schwere oder im schlimmsten Fall tödliche Verletzungen hervorrufen. Feuerwerk außerhalb von Silvester zu zünden benötigt daher eine Ausnahmegenehmigung.
  • Feuerwerk darf in Deutschland nur in einem festgelegten Zeitraum zwischen dem 31. Dezember 0 Uhr und dem 01. Januar 0 Uhr gezündet werden. Je nach Wohnort kann diese Regelung leicht abweichen. Bei unerlaubten Feuerwerk außerhalb dieser Zeit drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro.
  • Zünden Sie Böller und Raketen niemals in der Hand.
  • Explodiert ein Knallkörper nicht, zünden Sie ihn kein zweites Mal an. Übergießen Sie den Blindgänger mit Wasser und entsorgen Sie ihn in einer gewässerten Tonne.
  • Schützen Sie Ihr Eigentum: Parken Sie Ihr Auto während der Silvesternacht in einer Garage und schließen Sie alle Fenster der Wohnung oder des Hauses.
  • Lassen Sie Ihre Kinder nicht in die Nähe von Knallkörpern.
  • Übriggebliebenes Feuerwerk aus den Vorjahren kann laut Gesetzgebung zwar verwendet werden, Pyrotechniker:innen warnen jedoch davor. Über die Zeit können sich sowohl durch Feuchtigkeit als auch Trockenheit die Eigenschaften der entzündbaren Stoffe verändern und es schwerer abschätzbar machen, wie das Feuerwerk reagiert.
Schnell und richtig handeln
Werden Sie oder eine andere Person durch einen Böller oder eine Rakete verletzt, ist schnelles Handeln gefragt. Bei schweren Verletzungen rufen Sie sofort den Notruf - europaweit unter 112. Anschließend beginnen Sie mit der Erstversorgung:
Haben umherfliegende Böllerteile ein Auge verletzt, entfernen Sie Splitter oder andere Teile auf keinen Fall selbstständig daraus. Decken Sie das betroffene Auge mit einer keimfreien Wundauflage ab und bedecken Sie beide Augen mit einem Verband. So verhindern Sie, dass sich das verletzte Auge bewegt.
Explodiert ein Böller in der Hand oder geht er noch während des Anzündens los, kommt es häufig zu schweren Handverletzungen oder gar Amputationen. Stecken Splitter in der Hand, ziehen Sie diese nicht selbst heraus. Andernfalls kann es zu schweren Blutungen kommen. Ist ein Finger durch die Explosion abgetrennt worden, suchen Sie ihn und geben ihn den Rettungskräften mit. Drücken Sie wenn möglich steriles Verbandszeug fest auf die blutende Wunde oder binden Sie stark blutende Verletzungen – beispielsweise mit einem Gürtel – oberhalb der Wunde ab, um die Blutung zu verringern.
Verbrennungen gehören zu den häufigsten Verletzungen an Silvester. Bei kleineren Brandwunden reicht es, die betroffene Stelle zehn bis 20 Minuten mit lauwarmem Wasser zu kühlen. Ist die Wunde offen und blutet, dürfen Sie die Verletzung auf keinen Fall kühlen, sondern suchen direkt einen Arzt, eine Ärztin oder Notarzt bzw. Notärztin auf. Das gilt auch für Verbrennungen oder Verbrühungen, die größer als die Handinnenfläche des oder der Verletzten sind.
Ist die Wunde erstversorgt, reden Sie dem Verletzten gut zu und bewahren Sie bis zum Eintreffen der Ärztin oder eines Notarztes möglichst Ruhe. Achten Sie darauf, dass der oder die Verletzte gesichert sitzt oder liegt. Sollte der Betroffene ohnmächtig werden, positionieren Sie ihn bei vorhandener Atmung in eine stabile Seitenlage. Falls sich der Unfall im Freien ereignet hat, sorgen Sie mit Decken oder zusätzlichen Jacken dafür, dass der Verletzte warm gehalten wird.
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Hand­­ver­letzungen sind be­sonders häufig

Die Silvesternacht gilt in der Notfallstatistik als eine der gefährlichsten Nächte des Jahres. Laut Angaben der Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) und der Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) verletzen sich in der Silvesternacht so viele Menschen die Hände wie an keinem anderen Tag des Jahres.

In Großstadt­kranken­häusern behandeln Ärzte und Ärztinnen laut der Statistik an Silvester rund 50 bis 60 schwere Hand­verletzungen. Betroffen sind vor allem Männer zwischen 15 und 30 Jahren sowie Männer zwischen 50 und 60 Jahren.

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